Mit der neuen Beihilfeverordnung des Bundes wird das Beihilferecht für die Bundesbeamtinnen - und Beamten grundlegend neu geregelt und strukturiert. Sie ist völlig neu gefasst und enthält zahlreiche neue Begriffe und Verweisungen.
Das Seminar behandelt die Reform und Inhalte der neuen Beihilfeverordnung des Bundes.
Mitarbeiter(innen) der Beihilfefestseztungsstellen, von Personalräten, Krankenversicherungen und Personalverwaltungen.
Die jüngsten Veränderungen im Beihilferecht des Bundes fordern von den Betroffenen erhebliche Anstrengungen, sich mit neuen Regelungen zu Recht zu finden. Das Seminar bietet umfangreiche Hilfestellungen für die Praxis.
09:00-09:15 Begrüßung und Einführung
09:15-10:45 Rechtsgrundlagen, Beihilfeansprüche, Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
10:45-11:00 Kaffeepause mit kleinen Snacks
11:00-12:30 Krankenversicherung, (Zahn)Ärztliche Behandlung, Physiotherapie, Arzneimittel
12:30-13:30 Mittagspause
13:30-15:00 Therapie, Behandlung und Pflege, Kosten
15:00-15:15 Kaffeepause mit kleinen Snacks
15:15-16:15 Pflege, Beihilfebemessungssatz, Eigenbehalte, Belastungsgrenzen
16:15-16:30 Diskussion und abschließende Fragen
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TERMIN VERSCHOBEN vom 04.03. auf 13.5.2009. Tagungsort von Bonn nach Köln verlegt! Ministerialrat Ditmar Lümmen Leiter des Referates beamtenrechtliche Fürsorge, Arbeitsschutz und Unfallverhütung im Bundesministerium des Innern |
Beihilfe für den öffentlichen Dienst in Bayern
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Das neue Dienstrecht des Bundes
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Recht im Amt
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